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ABGESAGT! Alfred Noll – Es gilt die Unschuldsvermutung!
22. November 2021 @ 19:00 - 21:00
Kostenlos – 10,00€Referent: Univ.-Prof. Dr. Alfred Noll
Moderation: Karin Meier-Martetschläger
Wie ist das jetzt eigentlich wirklich mit der „Unschuldsvermutung“? Selbst erfahrene alpha-Universal-Auskennerinnen rätseln: wie kommt man zu einer Unschuldsvermutung und ist sie womöglich ansteckend? – Man beginnt sich ja schon zu wundern, für wie viele Personen sie derzeit gilt und fast täglich werden es mehr!
Der Experte schafft Klarheit:
Aus Anlass einer möglichen Anklage gegen Bundeskanzler Kurz und der darauffolgenden Reaktion von Opposition, Medien und der Öffentlichkeit äußert sich der Wiener Rechtsanwalt Alfred J. Noll in einem Gastkommentar in der Tageszeitung „Standard“[1] zu Themen bzw. Begriffen wie Anklage und Unschuldsvermutung, Moral und Anstand und setzt sich mit den damit zusammenhängenden Fragen, ob die Unschuldsvermutung auch für Politiker gilt, ob es spezielle Moralmaßstäbe in der Politik geben soll, und nicht zuletzt mit der Frage, ob nicht schon allein ein Verdacht Sanktionen rechtfertigt, auseinander.
Es geht aber nicht nur um die causa Kurz. Bei Diskussionen in der Öffentlichkeit und in den Medien wird gern darauf vergessen, dass weder persönliche Animositäten noch traditionelle Vorurteile oder „glaubhafte“ Gerüchte Beweise für ein schuldhaftes Verhalten darstellen. Die Unschuldsvermutung, die Alfred Noll als zivilisatorischen Fortschritt bezeichnet, gilt nämlich für jeden bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld, – an einen bestehenden Verdachtsfall dürfen daher vor einer Verurteilung keine Konsequenzen geknüpft werden, wie z. B. Rücktrittsforderungen an Politiker (oder Abschiebungsforderungen bei Migranten).
Aber wird das „hohe Gut“ der Unschuldsvermutung nicht allmählich dadurch wertgemindert, dass in den Medien bei Meldungen über Verdachtsfälle die Art und Weise, wie auf die Unschuldsvermutung hingewiesen wird, schon beinahe eine Vorverurteilung darstellt, weil doch nicht sein kann, was nicht sein darf!
Fragen über Fragen, zu deren Beantwortung der club alpha Alfred Noll eingeladen hat.
Wir freuen uns sehr, ihn bei uns begrüßen zu dürfen, und hoffen auf einen spannenden Vortrag, stichhaltige Argumente, unmissverständliche Klarstellungen und eine anregende Diskussion.
Anneliese Stoklaska
Univ.-Prof. Dr. Alfred J. Noll (*30.01.1960, Salzburg)
Beruf: Rechtsanwalt, Universitätsprofessor
Bildungsweg: Habilitation für Öffentliches Recht und Rechtslehre, BOKU, Wien, (Univ.-Doz.) 1998, Studium der Soziologie am IHS, Wien (Dipl. Soz.) 1983–1985, Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften in Salzburg u. Wien (Dr. jur.) 1983, Werkschulheim Felbertal in
Ebenau/Sbg.1970–1979, Volksschule in Salzburg 1966–1970; Abgeordneter zum Nationalrat (2017 – 1019), Liste Pilz/Jetzt; Herausgeber, Sachbuchautor.
[1] Causa Kurz: Anklage und Anstand – Kommentare der anderen – derStandard.at › Diskurs
Anmeldung erforderlich bis 22.11.2021, 12 Uhr