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Es gilt die Unschuldsvermutung! | Univ.-Prof. Dr. Alfred J. Noll

22. März 2022 @ 19:00 - 21:00

Kostenlos – 10,00€

Einleitung: Karin Meier-Martetschläger (Club alpha)

Moderation: Anneliese Stoklaska (Club alpha)

Es gilt die Unschuldsvermutung!

Univ.-Prof. Dr. Alfred Noll

Wie ist das jetzt wirklich mit der „Unschuldsvermutung“? Man beginnt sich ja schon zu wundern, für wie viele Personen sie derzeit gilt und fast täglich werden es mehr! Selbst erfahrene alpha-Universal-Auskennerinnen rätseln: Wann muss man auf die Unschuldsvermutung hinweisen und was passiert, wenn ein derartiger Hinweis unterbleibt? Und gibt es auch – als Gegenteil zur Unschuldsvermutung – eine Schuldvermutung?

Der Experte schafft Klarheit:

Aus Anlass einer möglichen Anklage gegen Bundeskanzler a. D. Kurz und der darauffolgenden Reaktion von Opposition, Medien und der Öffentlichkeit hat sich Alfred Noll nämlich schon vor längerem in einem Gastkommentar in der Tageszeitung „Standard“[1] zu Themen bzw. Begriffen wie Anklage und Unschuldsvermutung, Moral und Anstand geäußert und sich mit den damit zusammenhängenden Fragen, ob die Unschuldsvermutung auch für Politiker gilt, ob es spezielle Moralmaßstäbe in der Politik geben soll, und nicht zuletzt mit der Frage, ob nicht schon allein ein Verdacht Sanktionen rechtfertigt, auseinandergesetzt.

Es geht jedoch nicht nur um die causa Kurz. Bei Diskussionen in der Öffentlichkeit und in den Medien wird gern darauf vergessen, dass weder persönliche Animositäten noch traditionelle Vorurteile oder „glaubhafte“ Gerüchte Beweise für ein schuldhaftes Verhalten darstellen. Die Unschuldsvermutung, die Alfred Noll als zivilisatorischen Fortschritt bezeichnet, gilt nämlich für jeden bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld, – an einen bestehenden Verdachtsfall dürfen daher vor einer Verurteilung keine Konsequenzen geknüpft werden, wie z. B. Rücktrittsforderungen an Politiker (oder Abschiebungsforderungen bei Migranten).
Aber wird das „hohe Gut“ der Unschuldsvermutung nicht allmählich dadurch wertgemindert, dass in den Medien bei Meldungen über Verdachtsfälle die oft zynische Art und Weise, wie die Unschuldsvermutung apostrophiert wird, schon eine Vorverurteilung darstellt?
Fragen über Fragen, zu deren Beantwortung der Club alpha Prof. Alfred Noll eingeladen hat.

Wir freuen uns sehr, ihn bei uns begrüßen zu dürfen, und hoffen auf einen spannenden Vortrag, unmissverständliche Klarstellungen und eine anregende Diskussion.

Univ.-Prof. Dr. Alfred J. Noll (*30.01.1960, Salzburg)
Beruf: Rechtsanwalt, Universitätsprofessor
Bildungsweg: Habilitation für Öffentliches Recht und Rechtslehre, BOKU, Wien, (Univ.-Doz.) 1998, Studium der Soziologie am IHS, Wien (Dipl. Soz.) 1983–1985,
Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften in Salzburg u. Wien (Dr. jur.) 1983,
Werkschulheim Felbertal in Ebenau/Sbg.1970–1979,
Volksschule in Salzburg 1966–1970;
Abgeordneter zum Nationalrat (2017 – 2019, Liste Pilz/Jetzt),
Herausgeber, Sachbuchautor.
2016: Staatspreis für Literatur;

[1] Causa Kurz: Anklage und Anstand – Kommentare der anderen – derStandard.at › Diskurs

Anmeldung erforderlich bis 22.03.2022, 12 Uhr

Zutritt nur mit 3G Nachweis!

Details

Datum:
22. März 2022
Zeit:
19:00 - 21:00
Eintritt:
Kostenlos – 10,00€
Veranstaltungskategorien:
, , , ,

Veranstaltungsort

Club alpha
Stubenbastei 12/14
Wien, 1010 Österreich
Telefon
01-5134800
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Veranstalter

Club alpha
Telefon
01-5134800
E-Mail
clubalpha@clubalpha.at
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